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   ArbG Mainz, 20.10.2004 - 10 Ca 1668/04   

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ArbG Mainz, 20.10.2004 - 10 Ca 1668/04 (https://dejure.org/2004,32024)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 20.10.2004 - 10 Ca 1668/04 (https://dejure.org/2004,32024)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 10 Ca 1668/04 (https://dejure.org/2004,32024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslohn unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs; Anrechnung eines Zwischenverdienstes auf den Verzugslohnanspruch; Folgen eines Verzugs des Arbeitgebers mit der Annahme der Dienste; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ermöglichung der ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Zum Annahmeverzugslohn nach unwirksamer Kündigung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zum Annahmeverzugslohn nach unwirksamer Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

    Auszug aus ArbG Mainz, 20.10.2004 - 10 Ca 1668/04
    Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. unter vielen: BAG Urteil 18.01.2000 - 9 AZR 932/98 - EzA § 615 BGB Nr. 98; BAG Urteil vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - EzA § 615 BGB Nr. 93).

    Ist der Arbeitgeber nach einer unwirksamen Kündigungserklärung mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug gekommen, so muss er zur Beendigung des Annahmeverzugs die versäumte Arbeitsaufforderung nachholen (BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - a.a.O.).

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus ArbG Mainz, 20.10.2004 - 10 Ca 1668/04
    Er muss dies mit der Erklärung verbinden, dass er die Arbeitsleistung als Erfüllung des fortbestehenden Arbeitsvertrags annimmt (BAG 14.11.1985 - 2 AZR 98/84 - EzA § 615 BGB Nr. 46; LAG Rheinland-Pfalz 5.03.1998 - 5 Sa 1073/97 - LAGE § 615 BGB Nr. 57).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.1998 - 5 Sa 1073/97

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung; Böswilliges

    Auszug aus ArbG Mainz, 20.10.2004 - 10 Ca 1668/04
    Er muss dies mit der Erklärung verbinden, dass er die Arbeitsleistung als Erfüllung des fortbestehenden Arbeitsvertrags annimmt (BAG 14.11.1985 - 2 AZR 98/84 - EzA § 615 BGB Nr. 46; LAG Rheinland-Pfalz 5.03.1998 - 5 Sa 1073/97 - LAGE § 615 BGB Nr. 57).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus ArbG Mainz, 20.10.2004 - 10 Ca 1668/04
    Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. unter vielen: BAG Urteil 18.01.2000 - 9 AZR 932/98 - EzA § 615 BGB Nr. 98; BAG Urteil vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - EzA § 615 BGB Nr. 93).
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